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Kantonsrat genehmigt revidiertes Gesetz über eGovernment und Informatik (eGovG)

Sechs Jahre nach Inkraftsetzung hat der Kantonsrat eine erste Revision des eGovG vorgenommen, auf welchem ARI als gemeinsamer Informatikbetrieb von Kanton und Gemeinden basiert.

Dabei kam es nur zu geringfügigen Anpassungen. Unter anderem wird die Anzahl Mitglieder im Verwaltungsrat der ARI sowie in der Informatikstrategiekommission von Kanton und Gemeinden reduziert. Neu besteht der Verwaltungsrat aus 5 Mitgliedern (bisher 9), die ISK wird von 13 auf 9 Mitglieder verkleinert. Im Kantonsrat herrschte ein breiter Konsens, dass sich das eGovG bewährt hat und die eingeschlagene Richtung weiterverfolgt werden soll. Dies widerspiegelt sich auch im klaren Resultat der Schlussabstimmung: der Kantonsrat genehmigte das revidierte eGovG mit 60 Ja- bei einer Nein-Stimme sowie einer Enthaltung. Die Inkraftsetzung erfolgt am 1. Juni 2019.